Garage mieten in Dresden: Hier stellen Sie Ihr Auto sicher ab
In der Großstadt einen Parkplatz zu finden, kann ein mühsames Unterfangen sein. Deshalb erfreuen sich Plätze in einer Garage in Dresden großer Beliebtheit. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: die Parkplatzsuche entfällt und das Fahrzeug ist vor Witterung und anderen schädigenden Einflüssen geschützt.
Garage in Dresden mieten: Diese Kosten kommen auf Sie zu
Möchte man eine Garage in Dresden mieten, richtet sich der Mietpreis nach dem Angebot und der Nachfrage in Dresden. Es gibt soweit keine Konditionen, an die sich der Vermieter halten muss. Das bedeutet wiederum auch, dass der Interessent verhandeln kann.
In der Regel kostet eine Garage zur Miete in Dresden zwischen 20 und 70 Euro pro Monat. Der Preis orientiert sich weiterhin daran, in welcher Lage eine Garage gebraucht wird und wie diese ausgestattet ist. Eine Garage mit elektrischem Toröffner ist generell etwas teurer. Garagen im Randgebiet von Dresden, wie in Weißig oder Klotzsche, sind vergleichsweise günstiger als eine Garage in der Altstadt Dresdens.
Neben den fixen Mietkosten kommen auch bei einer Garage Nebenkosten hinzu. Prinzipiell halten sich diese im zweistelligen Bereich. Folgende Kosten fallen unter die Nebenkosten:
- Stromverbrauch
- Straßenreinigung
- Winterdienst
- Grundsteuer
Wissenswertes zum Mieten einer Garage in Dresden
Oft sind neu gebaute Wohnkomplexe bereits mit einer Tiefgarage ausgestattet, weshalb sich die Suche nach einer Garage zur Miete in Dresden erübrigt. Ist dies nicht der Fall, sollte darauf geachtet werden, dass sich die gemietete Garage in Dresden unweit Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes befindet. Des Weiteren sollte die Größe der Garage auch dem Ihres Fahrzeuges entsprechen. Ist die Zufahrt nicht ebenerdig, kann dies bei einem tiefen Fahrwerk zu Problemen führen.
Wichtig ist vor allem auch die Sicherheit, mit dem Ihr Auto in der Garage verschlossen wird. Auf Grund dessen sollte ein ausreichender Diebstahlschutz vorliegen. Zur Ausstattung einer Garage sollte ein Stromanschluss gehören, welcher gemeinschaftlich angemeldet und über einen separaten Stromzähler verbucht wird.
Die Nutzung einer Garage wird von gesetzlichen Regelungen begleitet. Der Innenraum sollte ausschließlich auch als Garage benutzt werden. Demnach sind auch nur Gegenstände in der Garage zu verstauen, für die eine Garage vorgesehen ist. Neben Ihrem Fahrzeug kann dies ein Fahrrad sein oder Reifen. Leicht entzündliche Stoffe sind dahingegen untersagt.