"Wohnen wird noch wohnlicher"
Lampen sind jetzt Elektrogeräte
Am 1. Februar sind Neuregelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft getreten. Demnach zählen zum Beispiel auch Lampen, etwa Stehleuchten und Lichterketten aus Haushalten, zu den Elektrogeräten. Diese werden gebührenfrei auf den im Auftrag der Stadt betriebenen Wertstoffhöfen entgegengenommen. "Bitte entfernen Sie vor der Abgabe von Elektrogeräten generell alle zerstörungsfrei entnehmbaren Batterien sowie Akkus und geben Sie diese gesondert ab", so der Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Detlef Thiel. Zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten sind ausschließlich die Stadt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, die Hersteller sowie Händler und Vertreiber berechtigt.