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Auch im Office Social distance! | © Bildquelle: Gerd Altmann

Arbeitsschutz im Büro während Corona

Für mehr Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie angemessene Verhältnisse hinsichtlich frischer Luft, angenehmes Klima und Beleuchtung in Zeiten der globalen Corona-Pandemie tritt die mehrfach überarbeitete Arbeitsstättenverordnung in Kraft.

Hier einige Richtlinien des SARS-CoV-2-Arbeitsstandards mit dem Ziel, Neuinfektionen am Arbeitsplatz zu vermeiden:

Anzahl Quadratmeter Bürofläche pro Mitarbeiter nach Arbeitsstättenverordnung

Gemäß der Arbeitsstättenverordnung und technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.2) sollte die Bürogrundfläche mindestens acht Quadratmetern pro Person betragen. Für jeden weiteren Mitarbeiter werden sechs zusätzliche Quadratmeter notwendig. Platz für Schränke, Türen und Bürocontainer ist exklusive. Genauere Richtlinien können Sie in unserem Blog nachlesen. Auch der allseits bekannte Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern ist innerhalb von Büroräumen einzuhalten – dementsprechend gilt es, die Büroeinrichtung in zwei möglichen Vorgehensweisen anzupassen: die Bereitstellung größerer Büroflächen oder die Arbeitsplatzreduzierung. Unsere Empfehlungen lauten:

· Jeder Mitarbeiter erhält 6 m² Arbeitsfläche, die bestenfalls nicht von Gehwegen und anderen Arbeitsplätzen umgeben und durch Trennwände von anderen abgegrenzt sind.

· Jeder Mitarbeiter erhält 8 m² Arbeitsfläche, wenn diese von anderen, ungenutzten oder durch Trennwände abgegrenzte Arbeitsplätzen umgeben sind.

· Jeder Mitarbeiter erhält 10 m² Arbeitsfläche, wenn ringsherum Personenverkehr unvermeidbar ist.

Für den Fall, dass ein Unternehmen die genannten Maßnahmen praktisch nicht umsetzen kann, greifen andere Schutzmaßnahmen – Homeoffice und Vermeidung von Mehrfachbelegung der Büroräume zum Beispiel. Auch ein zusätzliches Büro mieten in Berlin oder Dresden

wäre denkbar oder wer ausreichend Platz auf dem Firmengelände hat, kann beispielsweise auch auf mobile Bürocontainervermieter zurückgreifen. Selbst wenn dabei die Strom- und Wärmeversorgung problematisch zu sein scheint, kann dies auch via externer Inselversorgung per mobilem Aggregat umgesetzt werden.

Meeting-/Konferenzräume

Selbstverständlich gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern ebenfalls in Meetingräumen aller Art. Diese sollten während der Pandemie weitestgehend reduziert beziehungsweise alternativ in Form einer Videokonferenz abgehalten werden. Ist dies nicht möglich, sollten jedem Teilnehmer im Meetingraum mindestens 5 m² Fläche zur Verfügung stehen. Aufgrund des erhöhten Risikos einer Virenverbreitung in Besprechungs- und Konferenzräumen gelten folgende Grundregeln:

· kein Konsum

· Desinfektionsmittelbereitstellung

· Bereitstellung von ausreichend Platz zur Vermeidung von Querverkehr.

Gehwege im Büro

Treppen, Aufzüge, Flure und Empfangshallen gelten als Verkehrswege – auch hier gilt der Mindestabstand beziehungsweise alternativ das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Üblicherweise ist ein Gehweg in Büroräumen 90 Zentimeter breit, wodurch der Mindestabstand nicht gewährleistet ist – eine Mindestbreite von 2,1 Metern ist daher empfehlenswert für Einbahnwege, von 3 Metern für zweibahnige Wege, falls diese nicht mit Trennwänden versehen sind. Sie können bei uns ein Büro mieten, falls Ihres nicht den Anforderungen entspricht.

Aufmerksamkeitspunkte in der Bürogestaltung

· Schutzabstände gewährleisten! Markierungen wie Pfeile oder Kreisaufkleber auf dem Boden kennzeichnen Arbeitsplätze und Gehwege.

· Mitarbeiter unterweisen und umfassend informieren! Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln werden ebenso aktiv kommuniziert wie die jeweils zugewiesene Arbeitsfläche innerhalb der Räumlichkeiten.

· Hygiene! Desinfektionsmittel wird allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt und eine Desinfektionssäule am Büroeingang platziert.

· Einschränkungen einhalten! In Gemeinschafts- sowie Konferenzräumen stehen nur so viele Stühle wie anhand von Berechnungen erlaubt.

Gestaltung der Mittagspausen während der Corona-Pandemie

Rücksichtnahme in Zeiten einer globalen Pandemie umfasst auch das Einnehmen des Mittagessens, welches bestenfalls am eigenen Arbeitsplatz erfolgen sollte, wovon man im Normalfall eher abraten würde, den der Erholungseffekt bleibt so leider komplett auf der Strecke. Für die Einnahme von Mahlzeiten in Pausenräumen fordert das BMA Folgendes:

· Hautschonende Flüssigseife und Handtuchspender stehen bereit

· Kantinen, Sanitär- und Pausenräume werden konstant gereinigt

· Türklinken und Handläufe werden regelmäßig gereinigt

· Bürostühle und Schreibtische werden nach jeder Benutzung gereinigt

· Reinigungsintervalle werden angepasst

· Warteschlangen sind zu vermeiden.

Frische Luft

Belüftungssysteme und Luftzirkulation bestimmen die Luftqualität innerhalb von Bürogebäuden und -räumen. Regelmäßiges Lüften während der Corona-Pandemie ist unabdingbar, um die Anzahl von Viren und anderen Krankheitserregern in der Luft so gering wie möglich zu halten.

Empfang

Es gilt, physischen Kontakt weitgehend zu vermeiden. Empfohlen ist die Einrichtung eines digitalen Empfangs zur Kundenregistrierung und Bereitstellung von Präventivmaßnahmen. Empfangspersonal wird nicht mehr benötigt.

Verhalten bei Notfällen

Trotz aller Maßnahmen und Vorkehrungen gilt weiterhin: Ersthelfer an möglichen Unfallorten sind verpflichtet zu helfen – Handschuhe und Mund-Nasen-Bedeckung sind bei der Ersten Hilfe wichtig! Zur Prüfung von Atemgeräuschen wird der Nacken der verunfallten Person überstreckt und das Kinn angehoben. Betriebliche Ersthelfer mit vom Unternehmen bereitgestellter Schutzausrüstung übernehmen üblicherweise die Erstversorgung.

An die Arbeit!

Werden die Maßnahmen der Arbeitsstättenverordnung sowie der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAs eingehalten, sind sowohl Schutz als auch Sicherheit aller Mitarbeiter gewährleistet. Zur Umsetzung dieser stehen Ihnen einige Organisationen und Firmen zur Verfügung, deren Arbeitsbereich diese Umsetzungen direkt oder indirekt tangieren, wie beispielsweise die IHK, das Gesundheitsamt oder Bürovermittler wie SKEPP die schnell für zusätzlichen Office-Ausbau sorgen können.