Was bedeutet "besenrein"?
Oftmals im Mietvertrag zu lesen, wissen viele nicht, wie eine "besenreine" Wohnungsübergabe zu verstehen ist. Glück hat, wer im Mietvertrag zu stehen hat, dass die Wohnung beim Auszug "besenrein" zu übergeben ist. Aber was genau bedeutet "besenrein"? Laut Deutschem Mieterbund zeichnet sich die "besenreine" Rückgabe der Wohnung in etwa dadurch aus, dass keine Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchgeführt werden brauchen.
Leere Wohnung
Bedingung dabei ist, dass die Wohnung, einschließlich Keller und Boden, so vorhanden, leer geräumt sein muss und grobe Verschmutzungen beseitigt werden.
Das heißt, es reicht aus, gründlich mit dem Besen den Boden zu fegen und zum Beispiel Spinnweben aus Ecken und von Decken zu entfernen.
Gesonderte Reinigungsverpflichtungen hinsichtlich Fenstern, Kellern oder Böden bestehen nicht. Selbst eine Notwendigkeit Dübellöcher zu schließen, gibt es nicht. Auch Heizkörper brauchen nur abgewischt, jedoch nicht innen gereinigt oder gar gestrichen werden.
Dasselbe trifft für Türen und Türrahmen zu. Selbst ein Balkon braucht nur gründlich gefegt oder eventuelle Schmierschichten entfernt werden. Um womöglich gewachsenes Unkraut muss man sich dagegen nicht kümmern.
Einschränkungen
Grobe Verschmutzungen sind zum Beispiel Kleberreste an Fenstern und Türen. Exzentrische Farbanstriche, die zur Neuverputzung der Wände führen würden, können allerdings als Beschädigung des Mietobjektes angesehen werden. Achtung! Jahrelanger und exzessiver Tabakkonsum innerhalb der Wohnung kann ebenso dazu führen, dass die Definition "besenrein" für nicht mehr gültig erklärt wird und auch zurückgelassene Speisereste im Backofen sind durchaus als grobe Verschmutzung anzusehen.