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Mietkautionszahlungen: Welche Möglichkeiten gibt es? | © istock.com/manwolste

Mietkautionszahlungen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Mittlerweile gibt es kaum noch eine Wohnung, bei welcher der Vermieter auf die Zahlung einer Kaution verzichtet. Allerdings ist es dem Mieter freigestellt, auf welche Art und Weise er die Kaution erbringt. Daher gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für die Zahlung der Sicherheit – nachfolgend gibt es einen Überblick.

Barkaution

Die Barkaution ist die am häufigsten vereinbarte Kaution. Hierbei gibt der Mieter dem Vermieter einen Geldbetrag in bar oder überweist die Summe auf ein vom Vermieter angelegtes Konto. Generell ist die Höhe der Kaution gemäß § 551 Abs.1 BGB auf drei Monatskaltmieten beschränkt. Dem Mieter ist es freigestellt, die Summe in drei Raten monatlich zu zahlen. Der Vermieter muss gemäß § 551 Abs.3 BGB die ihm als Sicherheit überlassene Geldleistung bei einem Kreditinstitut als Spareinlage anlegen mit einem Zinssatz, der üblich ist und mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Die hieraus resultierenden Erträge stehen dem Mieter zu. Der Vorteil: Die Barkaution ist einfach. Der Nachteil für den Mieter ist, dass damit seine Liquidität beeinträchtigt ist und dass ein Missbrauch von Seiten des Vermieters nicht ausgeschlossen werden kann.

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Mietkautionszahlungen: Welche Möglichkeiten gibt es?_2 (© istock.com/sturti)

Mietkautionsversicherung

Eine Alternative ist es, die Mietsicherheit durch den Abschluss einer Mietkautionsversicherung zu erbringen. Hier schließt der Mieter einen Vertrag mit einer Versicherung ab, die sich dazu verpflichtet, alle Ansprüche, die unter Umständen dem Vermieter gegen den Mieter entstehen, in Höhe der Kautionssumme zu begleichen. Die Versicherung stellt hierüber eine Police aus, die der Mieter dem Vermieter übergibt. Der Vorteil für den Mieter: Seine Liquidität wird nicht negativ beeinträchtigt. Der Nachteil: Die Versicherung verlangt eine Gebühr, die in etwa fünf Prozent der Kautionssumme beträgt. Mehr Infos zur Mietkautionsversicherung gibt es hier.

Gewöhnliche Bürgschaft

Bei einer Bankbürgschaft wird die Sicherheit durch Bestellung eines Bürgen gewährleistet. Die Bürgschaft kann auch von einer Privatperson übernommen werden. Oftmals wird diese Methode zur Zahlung der Kaution in Anspruch genommen, wenn der Mieter über kein eigenes Einkommen verfügt, wie es beispielsweise bei Studenten häufig der Fall ist.

Bankbürgschaft

Die Bankbürgschaft ist eine weitere beliebte Form der Sicherheitsleistung. Hier verpflichtet sich die Bank für die Verbindlichkeiten des Mieters einzustehen, und zwar begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Kaution. Auch hier muss der Mieter den Kautionsbetrag nicht selbst hinterlegen, muss dafür allerdings eine Bearbeitungsgebühr an die Bank zahlen.