Mietkautionsbürgschaft: Mietkaution sparen und Anbieter vergleichen
Anbieter-Vergleich schafft klare Verhältnisse bei der Auswahl des richtigen Produkts. Nicht immer ist der Günstigste auch der Beste. Vertragsbedingungen zeigen Extragebühren und Mieternachteile auf.
Dank Sanierungsboom sind in Sachsen inzwischen fast neun von zehn Immobilien komplett renoviert und ansprechend umgestaltet worden. Dadurch hat sich nicht nur die Zahl leerstehender Wohnungen in den letzten Jahren halbiert, sondern auch die Attraktivität von Dresden und Leipzig gesteigert. Mit der wachsenden Nachfrage gehen allerdings höhere Mietpreise einher. Zwar sind die Kosten in Dresden und Leipzig im Vergleich zum übrigen Deutschland noch sehr gemäßigt, es zeigt sich aber auch hier, dass insbesondere im Luxussegment die Preise nach oben klettern. Während man in Dresden für sehr gut ausgestattete Wohnungen im Durchschnitt 6,72 Euro bezahlt, sind es in Leipzig knapp zehn Euro. Wer weniger anspruchsvoll ist, findet in beiden Städten aber auch Wohnungen mit Quadratmeterpreisen um die fünf Euro. Bares Geld beim Umzug sparen Egal, ob man sich für eine hochpreisige oder eher günstige Wohnung entscheidet, bei einem Umzug kommen in jedem Fall große Kosten auf einen zu. Begehrte Objekte werden vermehrt von Immobilienmaklern vermittelt. Ist dem so, fallen zwei Nettokaltmieten an, die Mietkaution schlägt zusätzlich mit dreien zu Buche und für den Umzug selbst sowie neue Möbel müssen weitere Kosten einkalkuliert werden. Unabhängig davon, ob die Miete grundsätzlich ins Budget passt, beanspruchen diese Kosten die Ersparnisse erheblich. Wer dafür nicht seinen Dispokredit ausschöpfen beziehungsweise sich anderweitig verschulden will, dem bleibt die Möglichkeit, die Mietkaution mit einer Mietkautionsbürgschaft abzulösen. Anstatt der großen Einmalzahlung wird hierbei ein geringer jährlicher Beitrag an eine Versicherung gezahlt. Der Mieter erhält eine so genannte Bürgschaftsurkunde, die er dem Vermieter als Sicherheit aushändigt und beim Auszug zurückbekommt. Neben der großen Kostenersparnis profitieren Mieter davon, dass sie sich nach Beendigung des Mietvertrages nicht mit ihrem Vermieter auseinandersetzen müssen, um das hinterlegte Geld zu erhalten. Dem Vermieter bleibt ein erheblicher Verwaltungsaufwand erspart. Hat er nach dem Auszug Ansprüche gegenüber dem Mieter, weil die Wohnung nicht in dem gewünschten Zustand übergeben wurde, richtet sich der Eigentümer an die Versicherung, welche die entstanden Kosten begleicht und sich das Geld schließlich vom Mieter zurückholt. In den Genuss einer Mietkautionsbürgschaft kommen aber nicht nur Neumieter; auch Bestandsmieter haben die Möglichkeit, ihre bereits gezahlte Mietkaution vom Vermieter zurück zu holen. Einfach die Mietkautionsbürgschaft beantragen und mit der Übergabe der Bürgschaftsurkunde die hinterlegte Kaution auslösen. Dies bietet sich vor allem bei finanziellen Engpässen an, weil sich die Aufnahme eines Kredites vermeiden lässt und man vergleichsweise einfach an eine höhere Geldsumme gelangt.