Die Mietkautionsbürgschaft – ein sattes Plus für die Haushaltskasse
Jeder, der schon einmal umgezogen ist weiß, wie teuer eine neue Wohnung wird. Neben diversen Kosten für den Umzug und die Renovierung kommt auch noch die Mietkaution hinzu. Maximal drei Nettokaltmieten können hier vom Vermieter verlangt werden. Was aber tun, wenn das Geld knapp ist?
Hier gibt es seit knapp 3 Jahren einige Anbieter am Markt, bei denen man die Mietkaution mit einer sogenannten Mietkautionsbürgschaft absichern kann. Der Mieter zahlt hierbei einen geringen monatlichen Beitrag für eine Bürgschaft. Meist steht hinter den Online-Anbietern dann ein großer Versicherer, der den Zahlbetrag der Mietkaution beim Vermieter absichert. Somit braucht der Mieter kein Geld für die zu leistende Mietkaution aufbringen und kann sein Geld lieber für andere Dinge verwenden, die in der kostenintensiven Umzugszeit anfallen. Aber Vorsicht – wie immer im Leben lohnt auch hier der Blick ins Kleingedruckte. Die meisten Anbieter erheben versteckte Zusatzkosten wie Bearbeitungsgebühren, jährliche Servicepauschalen, Vereinsgebühren oder Gebühren für Vertragsänderungen und andere kreative etc.pp. 1 Anbieter in Deutschland arbeitet transparent und erhebt keinerlei Extrakosten – kautionsfrei.de
Ein Beispiel aus der Praxis
Familie Müller zieht in eine neue 4-Zimmer-Wohnung. 80 Quadratmeter, schöne Gegend, sogar ein Balkon ist dabei. Monatliche Nettokaltmiete 480,- zzgl. Betriebs- und Heizkosten. Bei einer Mietkaution in Höhe von 3 Nettokaltmieten müsste Familie Müller also 1420,- € aufbringen – eine ganze Stange Geld. Nutzt Familie Müller nun das Angebot der Mietkautionsbürgschaft, braucht sie die 1420,- € nicht aufbringen, sondern schließt online die Mietkautionsbürgschaft ab. Bei kautionsfrei.de geht das ganz schnell mittels Onlineantrag. Nun bezahlt Familie Müller lediglich 6,21 € im Monat.
Wozu dient die Mietkaution?
Deutsche Mieter können hier entspannt aufatmen, denn die Kautionsbürgschaft schafft Liquidität für die strapazierte Haushaltskasse. Auf dem privaten Wohnungsmarkt ist es üblich, dass der Vermieter vom Mieter eine Kaution fordert. Es ist ganz einfach so, dass manche Mieter mit fremdem Eigentum eher sorglos umgehen. Um den Vermieter vor den finanziellen Folgen zu schützen, dient die Mietkaution als Sicherungsleistung, falls Schäden an der Mietsache entstehen. Geregelt wird die Mietkaution nach § 551 BGB. Ausführliche Informationen zum Thema Mietkaution verrät Ihnen unser ImmoExperte – schauen Sie mal vorbei!
Der Streit um die Mietkaution