Kann der Makler eine Immobilie wirksam für den Kaufinteressenten reservieren?

In der Maklerpraxis häufig anzutreffen sind sog. Reservierungsvereinbarungen mit dem Kaufinteressenten, die ggf. auch noch mit einer Reservierungsgebühr versehen sind. 

Wegweiser durch den Paragraphendschungel - © p365.de - Fotolia.com
Wegweiser durch den Paragraphendschungel (© p365.de - Fotolia.com)

Hier stellt sich zunächst die Frage, ob der Makler dem Interessenten überhaupt wirksam eine Reservierung versprechen kann. Darüber hinaus ist die Frage zu klären, ob eine sog. Reservierungsgebühr zugunsten des Maklers wirksam vereinbart werden kann.

Die Reservierung soll Parteien verpflichten, die Immobilie während eines bestimmten Zeitraum dem Kaufinteressenten als Vertragspartner zu reservieren und keinem anderen Dritten anzubieten.

Wird die Vereinbarung oder Zusicherung vom Makler getroffen, ist sie grundsätzlich unzulässig und damit unwirksam. Reservieren kann der Immobilienmakler kein Objekt, da sein Auftraggeber – der Eigentümer – in seiner Entscheidungsmöglichkeit des Vertragsabschlusses immer frei bleibt. Er selbst kann entscheiden, mit wem er einen Kaufvertrag abschließt und kann auch während einer vom Makler zugesicherten Reservierung einen solchen Kaufvertrag mit einem Dritten abschließen.

Die Reservierung kann der Makler selbst nur dann eingehen, wenn er sich zuvor vom Eigentümer als Alleinmakler beauftragen lassen hat oder aber er vermittelt die Reservierung nur zwischen Eigentümer und Interessent, wobei dann der Eigentümer dem Interessenten die Reservierung zusichert (nicht der Makler!).

Eine Reservierungsgebühr ist nur wirksam, wenn die Obergrenze für eine angemessene Reservierungsgebühr von 10 – 15 % der ansonsten geschuldeten Provision eingehalten wird. Außerdem darf die Vereinbarung zur Zahlung einer Reservierungsgebühr nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maklers enthalten sein. Eine solche Klausel / AGB wäre unwirksam.

Eine entsprechende Vereinbarung kann unter Einhaltung der Obergrenze nur individuell mit dem Interessenten ausgehandelt werden. Alexandra Zschörnig Rechtsanwältin Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

(29.03.2010)