Für Vermieter bleiben geringwertige Wirtschaftsgüter voll abzugsfähig!

Wegweiser durch den Paragraphendschungel - © p365.de - Fotolia.com
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(Jahressteuergesetz 2008, BGBl. I Nr. 69 vom 28.12.2007) Bisher konnten abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter , die selbstständig nutzbar sind, im Jahr der Anschaffung in voller Höhe sofort als Betriebsausgabe (Gewinneinkünfte, z. B. aus Gewerbebetrieb) oder als Werbungskosten (Überschusseinkünfte, z. B. Vermietung und Verpachtung) abgesetzt werden, wenn deren Anschaffungskosten EUR 410,00 nicht übersteigen, sog. geringwertige Wirtschaftsgüter, GWG`s.

Bei der Ermittlung der Wertgrenze von EUR 410,00 für die Anschaffungskosten bleibt die in Rechnung gestellte Vorsteuer unberücksichtigt, unabhängig davon, ob diese Vorsteuer umsatzsteuerlich abgezogen werden darf. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform wird diese Grenze für ab 2008 angeschaffte Wirtschaftsgüter im betrieblichen Bereich deutlich auf nur noch EUR 150,00 abgesenkt.

Diese Verschärfung der Gesetzgebung gilt für Überschusseinkünfte nicht. Dies betrifft neben den Vermietungseinkünften auch die Arbeitnehmereinkünfte. Tipp: Gartengeräte mit Nettokosten bis zur Höhe von EUR 410,00 wirken sich weiterhin voll einkünftemindernd aus.

(15.01.2008)