Rechte und Pflichten beim Erwerb von Immobilien im Ausland
Wer sich dazu entscheidet eine Auslands-Immobilie zu kaufen, kommt an einer gründlichen Recherche seiner Rechte und Pflichten nicht vorbei. Die Gesetzgebung kann in den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich ausfallen. Beispielsweise kann es erhebliche Unterschiede im Steuerrecht und bei Pflichtversicherungen geben. Zudem gilt es die eventuelle Sprachbarriere nicht zu unterschätzen.
Grundsätzlich sollte beim Erwerb einer Immobilie im Ausland folgendes beachtet werden:
Es ist wichtig, sich immer den Verkehrswert des Objektes bestätigen zu lassen und ebenso die Eigentumsverhältnisse zu überprüfen. Handelt es sich um Immobilien aus zweiter Hand, sollte das Baulastverzeichnis kontrollieret und bestätigt werden - eine Steuerschuld, die auf dem Objekt lasten kann, sollte unter allen Umständen ausgeschlossen sein. Bei sogenannten Renditeobjekten ist ein Nachweis wichtig, der über den erzielbaren und tatsächlichen Mietzins Auskunft gibt. Und wie schaut es mit Einreisebestimmungen und eventuellen Visumanträgen aus? Zudem können mögliche Kosten durch eine Grunderwerbsteuer und Grundbucheintrag entstehen.
So sieht ein Immobilienkauf im Fall Spanien/Mallorca aus
Grundsätzlich werden EU-Ausländer keine Einschränkungen aufgelegt, wenn sie eine Immobilie in Spanien erwerben möchten. Nur in urbanisierten Zonen wie beispielsweise auf bestimmten Inseln und wenn es sich um Landschaftsschutzgebiete handelt, gibt es Beschränkungen. Ein mündlicher Vorvertrag hat in Spanien schon Gültigkeit. Belege über Baugenehmigungen, Steuerzahlungen und Nutzungsrechte sind wichtig. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass ein sofortiger Eintrag ins Grundbuch erfolgt, denn nur so ist ein Schutz gegen den Verkauf an Dritte gegeben. Ein Vorvertrag ist immer bindend und es erfolgen weitere Anzahlungsmodalitäten. Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass die Wohnung mietfrei ist. Hier haben Mieter grundsätzlich gut geschützte Rechte, sodass manch ein unwissender Käufer schon lange darauf warten musste, bis er die Wohnung dann auch mal selbst benutzen konnte. Aber soweit muss es nicht kommen. Viele Immobilienvermittler, beispielsweise diese für Anwesen auf der Insel, haben Internetseiten auf denen sie detailliert über einzelne Immobilien aufklären. Kaufinteressenten können sich mit ihnen in Verbindung setzen und sich von Deutschland aus genauestens informieren lassen.
Was die Kaufnebenkosten betrifft, so wird eine Maklercourtage von sieben Prozent fällig, die ausnahmslos der Verkäufer bezahlt. Die Kaufnebenkosten liegen durchschnittlich zwischen neun und zehn Prozent. Der Grundbucheintrag wird mit 1,5 Prozent veranschlagt und die Notargebühren belaufen sich auf ca. 1,5 Prozent. Was die Grunderwerbsteuer betrifft, diese schlägt mit sieben Prozent zu Buche. Die Grundsteuer liegt bei etwa 0,2 bis 0,3 Prozent. Eventuell fällt noch eine sogenannte Spekulationssteuer an, die auch Wertzuwachssteuer genannt wird, das ist abhängig von der Haltedauer und dem aktuellen Marktwert der Immobilie. Um einen Versicherungsschutz muss sich der Eigentümer in der Regel selbst kümmern, denn es besteht keine Pflichtversicherungen. Wer die Immobilie verschenken oder vererben möchte, kann dies ohne Einschränkungen tun - jedoch würde bei Schenkungen eine Wertzuwachssteuer anfallen.