Landgerichte überprüfen Notar-Rechnungen kostenlos
Der Verband Wohnen im Eigentum rät: unklare Forderungen nicht einfach akzeptieren
Eine Notar-Rechnung kann ganz schön teuer sein. Denn die Gebühren des Notars berechnen sich nach den Geschäftswerten – und die sind oft hoch, zum Beispiel bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages.
Aber woher sollen Verbraucher wissen, ob eine Rechnung korrekt ist?Zunächst sollten sie sich bei Unklarheiten an den Notar selbst wenden, rät Gabriele Heinrich. Die Geschäftsführerin des Verbandes Wohnen im Eigentum erklärt: „Dieser ist verpflichtet, Sie über seine Rechnung aufzuklären." Zudem könnten Verbraucher mithilfe eines Gebührenrechners überprüfen, ob die Rechnung stimmen kann. Denn die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgesetzt. Daran muss sich der Notar halten, er hat keinen Verhandlungsspielraum bei der Rechnungsstellung. Wenn sich durch diese Schritte die Zweifel aber nicht ausräumen lassen, können Verbraucher die Rechnung von einem Gericht überprüfen lassen. Dazu müssen sie einen Antrag bei dem Landgericht stellen, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. „Die Überprüfung ist kostenlos", so Gabriele Heinrich. Allerdings werde das Gericht nur bei begründeten Zweifeln an der Rechnung eine Überprüfung vornehmen. „Deshalb müssen die Anträge eine schriftliche Begründung enthalten." Findet das Gericht eine Unstimmigkeit, dann müsse der Notar gegebenenfalls Geld zurückzahlen. Gabriele Heinrich warnt jedoch: „Für den Fall, dass der Rechnungsbetrag zu niedrig ist, kann es allerdings auch sein, dass der Verbraucher nachzahlen muss."
Den Gebührenrechner findet man auf der Website der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de) unter Bürgerservice > Notarkosten > Berechnung. Der Gebührenrechner kann auch von dieser Internetseite heruntergeladen werden.