Am liebsten städtisch im Grünen
Wie man das passende Grundstück für das künftige Haus findet und was bei der Suche zu beachten ist
Mit dem Grundstück ist es ein bisschen wie mit der Eier legenden Wollmilchsau. Am besten wäre es, alles auf einmal zu bekommen: das günstige, möglichst große Grundstück, mitten in der Stadt und nahe einer Bus- oder Straßenbahn-Haltestelle. Es sollte ruhig liegen und dennoch ausreichend Einkaufsmöglichkeiten im Umkreis haben. Ärzte, Kindergärten, Schulen – alles bitte möglichst nebenan. Und noch einmal: auf alle Fälle ruhig gelegen. Die Aufzählung macht deutlich: Diese Ansprüche sind in etwa so realistisch wie der Wunsch nach besagter Sau. Deshalb muss sorgfältig abgewogen werden. Zunächst: Stadt oder Land? Oft sind die eigenen vier Wände in Stadt und Stadtnähe kaum erschwinglich – viele Familien ziehen deshalb ins Umland. Doch wer am Stadtrand oder auf dem Land wohnt, muss in der Regel längere Wege zur Arbeit oder zum Einkaufen einplanen. Das kostet Zeit und Geld. Egal, wie die Entscheidung ausfällt: Geprüft werden muss vor allem, ob es sich bei dem ersehnten Fleckchen Land nämlich auch tatsächlich um Bauland handelt. Fachleute unterschieden zwischen Bauland und Bauerwartungsland. „Unter den Begriff Bauerwartungsland fallen bestimmte Grünflächen, die im Flächennutzungsplan der Kommune bereits als Bauland vorgesehen sind, aber für die noch kein Bebauungsplan existiert", heißt es vom Verband Privater Bauherren (VPB). Im Prinzip könne dort zwar eines Tages gebaut werden, einen Rechtsanspruch darauf hat der Käufer aber nicht. „Anders ist das beim Bauland", so der VPB. „Dabei handelt es sich um Grundstücke, für die schon ein rechtsgültiger Bebauungsplan existiert, die aber noch nicht erschlossen sind." Dort habe der Käufer zwar einen Rechtsanspruch aufs Bauen, die Bebauung selbst könne trotzdem noch eine Zeitlang auf sich warten lassen.
Möglichst fertig erschlossen
Ein Stück weiter sind alle, die sich ein Baugrundstück in einem fertig erschlossenen, vielleicht schon bebauten Gebiet kaufen. Dort sind alle rechtlichen Voraussetzungen für den Bau erfüllt: Entweder es existiert ein rechtsgültiger Bebauungsplan, oder der Neubau muss sich – gemäß Paragraph 34 Bundesbaugesetz – an die Umgebung anpassen. In jedem Fall kann der Bauherr sofort mit der Hausplanung beginnen und seine Baupläne zur Genehmigung einreichen. Achtung: Im Neubaugebiet kommen noch die anteiligen Erschließungskosten auf den Bauherrn zu. Anschlüsse für Gas, Wasser, Abwasser und Strom werden umgelegt und müssen von allen Grundstückseigentümern bezahlt werden. Wer im Bestand baut, der muss diese Gebühren nicht bezahlen. Zunächst nicht – denn auch alle nach Jahrzehnten anfallenden Reparatur- und Ausbauarbeiten werden stets wieder auf die Anlieger umgelegt. Grundsätzlich, so rät der VPB, sollten sich Grundstückskäufer immer vor dem Kauf über den Stand der Bebaubarkeit informieren, sonst erleben sie eventuell eine böse Überraschung. Der Verband empfiehlt auch, im Zweifelsfall einen Bausachverständigen mit der Prüfung des Grundstücks zu beauftragen. Er klärt bereits vor dem Kauf, ob der Baugrund für die geplante Bebauung überhaupt geeignet ist und ob Hochwasser oder drückendes Grundwasser das zukünftige Eigenheim gefährden. (HK)
WO KANN MAN SICH INFORMIEREN?
Als Erstes steht der Gang zur Genehmigungsbehörde an. Dies können, je nach Standort, die Gemeinde, das Landratsamt oder das Bauordnungsamt sein. In Dresden findet man Informationen zu größeren Wohnungsbaustandorten für die Errichtung von Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern im Themenstadtplan der Landeshauptstadt Dresden. Einzelne Wohnungsbaugrundstücke sind ebenfalls im Themenstadtplan in der Rubrik Baulandkataster erfasst. In der Standortdatenbank werden gemäß Flächennutzungsplan (Beiplan Wohnen) alle geplanten Wohnbauflächen (Wohnbauflächenpotenziale) und ausgewählte, nach 1990 realisierte Wohnstandorte angezeigt. Das Flächenangebot umfasst Bauland, einzelne Baugrundstücke, Baulücken, bereits begonnene Eigenheimstandorte sowie für Wohnungsbau geeignete Brach- und Vorhalteflächen ab etwa 0,5 Hektar beziehungsweise ab zehn Wohnungen. Bei jedem ausgewählten Standort können Detailinformationen (Lage, Flächengröße, Wohnungsanzahl, Bauform, Planungsrecht usw.) als Standortpass heruntergeladen werden. Infos unter: www.stadtplan.dresden.de