Änderungen für Häuslebauer: Immobilienfinanzierung und Kreditkündigung 2016
Um sich den Traum von der eigenen Immobilie erfüllen zu können, nehmen viele angehende Bauherren ein Darlehen bei der Bank auf. Diese haben künftig mit Änderungen bei der Kündigung gängiger Immobiliendarlehen und der staatlichen Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Häuser, zu rechnen. Der Bundesgerichtshof hat unter anderem eine neue Regelung für die vorzeitige Kündigung von Darlehensverträgen in Kraft gesetzt. Was darüber hinaus im Bereich der Kreditkündigung beschlossen worden ist, wird im Folgenden beschrieben.
Was finanziert der Immobilienkredit?
Der Immobilienkredit ist, wie der Name bereits verrät, zweckgebunden. Das heißt, dieser kann im Gegensatz zu anderen Ratenkrediten, nur für den Bau und den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses eingesetzt werden. Darüber hinaus ist es jedoch möglich, den Immobilienkredit für Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten einzusetzen, die die Immobilie betreffen. Sei es ein altersgerechter, barrierefreier oder energieeffizienter Umbau. Die Kosten für eine energieeffiziente Renovierung werden sogar von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau bezuschusst und oft auch komplett finanziert. Laut diesem Artikel ist die staatliche Förderung auf Dauer eine Chance, um Energiekosten zu sparen und den Wert des Hauses zu steigern. Denn energieeffiziente Häuser gehören auf dem zukünftigen Immobilienmarkt dazu. Auf die aktuellen staatlichen Finanzierungshilfen, wird im Weiteren noch eingegangen.
Über die Kosten, die der Immobilienkredit abdeckt, sollte im Vorfeld der Finanzierungswahl nachgedacht werden. Denn nicht alle Kosten, die mit dem Immobilienkauf zusammenhängen, werden von dem Darlehen getragen. Zu den versteckten Kosten zählen unter anderem die Maklercourtage, die Grunderwerbssteuer oder die Gebühren, die für den Eintrag in das Grundbuch durch einen Notar anfallen. Diese Kosten können bis zu circa zehn Prozent des Kaufpreises ausmachen. Wie hoch diese genau ausfallen, hängt meist von dem Bundesland ab, denn zum Beispiel die Grunderwerbssteuer kann sich unterscheiden.
Viele Darlehensgeber finanzieren bei ausreichender Bonität ausschließlich den Kaufpreis zu 100 Prozent. Einige auch einen gewissen Prozentsatz darüber hinaus. Jedoch nur, wenn der Kreditnehmer über stabile Einkommensverhältnisse verfügt und es sich um eine Immobilie handelt, die über einen hohen Eigenwert verfügt. Diese Finanzierung über den Kaufpreis hinweg, hat häufig hohe Zinsaufschläge zur Folge. Deshalb sollten die Nebenkosten bei der Beantragung des Darlehens, meist außen vor bleiben, möglichst selbst finanziert und von einem angesparten Eigenkapital abgezogen werden.
Die Regelungen zur Immobilienfinanzierung und Kündigung