Nebenkosten bei Immobilien: Darauf ist zu achten!
Die Grunderwerbsteuer: abhängig vom Bundesland, aber nicht zu umgehen
Die Grunderwerbsteuer muss in jedem deutschen Bundesland gezahlt werden, in den Alten wie den Neuen Ländern. Der Steuersatz selbst unterscheidet sich jedoch von Bundesland zu Bundesland und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent der Kaufsumme. Thüringen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Brandenburg führen die Spitzensteuertabelle derzeit an. Umgehen kann man diese Steuer übrigens nicht, denn nur wer die Bescheinigung des Finanzamtes beim Grundbuchamt vorlegt, darf sich überhaupt ins Grundbuch seines Bezirks eintragen.
Der Grundbucheintrag: der Beleg der Eigentümerschaft
Denn erst wenn der bereits angesprochene Eintrag in das Grundbuch erfolgt ist, werden Käufer auch zu Besitzern einer Immobilie. Natürlich ist auch dies mit Kosten verbunden. Doch auch hier gibt es wieder örtliche Unterschiede. Die genauen Gebührensätze sind in der Gebührenordnung einzusehen oder direkt beim Grundbuchamt zu erfragen.
Die Notargebühren: essentiell für einen rechtskräftigen Vertrag
Um aber überhaupt als Käufer zu gelten, braucht es natürlich erst einmal einen offiziellen Kaufvertrag. Dieser wiederum ist nur rechtskräftig, wenn auch ein Notar zur Stelle gewesen ist, der den Wechsel der Immobilie von der einen in die andere Hand beglaubigt. Notarkosten orientieren sich ähnlich wie Maklergebühren am Kaufpreis der Immobilie und liegen meist bei circa einem Prozent der Kaufsumme.
Was oft vergessen wird: Rücklagen für den Werterhalt berücksichtigen
Abseits der mehr oder minder offensichtlichen Kosten gibt es dann noch einen Punkt, der sehr gerne von Immobilienkäufern vergessen wird, gerade wenn alle bürokratischen Kostenhürden bereits genommen wurden.
Dabei handelt es sich um Kapital, das zwar zur Zeit des Immobilienkaufs noch keine Rolle spielt bzw. spielen sollte, später aber durchaus von Bedeutung sein könnte, wenn die Immobilie doch einmal verkauft werden soll oder muss: und zwar das Geld für etwaige Reparaturen und Modernisierungen, die für den Werterhalt des Gebäudes ganz entscheidend sind.
Wie hoch eine sogenannte Instandhaltungsrücklage ausfallen muss, das hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Alter und der Größe der Immobilie ab. Der Verband privater Bauherren (VPB) empfiehlt all denjenigen, die dieses Kapital nicht auf einmal beiseitelegen können, bei der Berechnung des benötigten Kapitals folgende Formel zu verwenden: