Objektivität plus stimmigen Bauchgefühl
Was für Rechte sind das?
Die kommunale Planungshoheit bezeichnet das Recht zur örtlichen Planung, welches übrigens verfassungsrechtlich garantiert ist. Die Stadt Dresden gibt grundsätzlich die Gebäudehöhen und die Grundstücksausnutzung, sowie die Fassadengestaltung vor. Das Stadtplanungsamt hat eine klare Vorstellung von der Entwicklung der Stadt und setzt diese mit hoher Konsequenz und Verantwortung durch. Mit diesen Vorgaben planen dann die Architekten, in unserem Fall das Büro Klettarchitekten. Sebastian und Anja Klett ist ein städteplanerisches Gesamtkonzept bis ins Detail gelungen. Der Bauherr kann sich - wegen der Urheberrechte - dann auch nicht über diese Pläne hinwegsetzen.
Wie wurde für den dritten Bauabschnitt geplant?
Die Häuser mit den fünf Geschossen stehen - wie stadtplanerisch gewünscht - etwas zurückgesetzt an der Straße. Im Innern des knapp 18000 Quadratmeter großen Areals entstehen sogenannte Gartenhofhäuser mit zwei Geschossen. Am anderen Ende werden sechs Galeriehäuser mit drei Geschossen gebaut, außerdem noch 20 Town-Häuser. Insgesamt wirkt die bebaute Fläche wie ein Nest. Und das füllen wir mit Grün. Der Biotop-Faktor, also die geforderte natürliche Fläche, liegt bei uns bei 2, ist also doppelt so hoch wie gefordert. Unser Geschäftsführer Manfred Kaiser hat den Wunsch, der Nachwelt einen grünen Fußabdruck zu hinterlassen.
Wie sieht die "grüne Füllung" konkret aus?
Zu den Gartenhofhäusern gehören 200 bis 400 Quadratmeter große Grundstücke. Die Eigentumswohnungen wie auch Penthouses haben große Loggien und Dachterrassen, die begrünt werden können. Auch ein kleiner Park und ein Quartiersplatz sind vorgesehen. Wenn man sich den Plan anschaut, sieht man vor allem grüne Fläche - und dazwischen die Wohnbebauung.
Das Gespräch führte Thessa Wolf