Wert für Immobilien kann gesteigert werden: In Barrierefreiheit investieren
Wer ein Haus erbt, steht vor wichtigen Entscheidungen. Dafür braucht es Informationen. Dreh- und Angelpunkt ist der tatsächliche Wert der Immobilie.
Mit dessen Kenntnis ist auch klar, welche Modernisierungsmaßnahmen nötig sind. Warum die Wertermittlung eines geerbten Hauses glasklar ein Fall für den Immobiliensachverständigen ist, klären wir hier. Und wir zeigen, dass bestimmte Investitionen, wie beispielsweise auch der Einbau eines Treppenlifts in Dresden für barrierefreies Wohnen sinnvoll und nachhaltig sind. Unabhängig davon, ob man das Erbe langfristig selbst nutzen oder zeitnah verkaufen will.
Ein Haus geerbt – und nun?
Die Erbschaft eines Hauses ist nicht nur mit vielerlei Emotionen, sondern auch mit weitreichenden Fragen verbunden: Soll ich die Immobilie meiner Eltern jetzt selbst nutzen? Oder macht ein Verkauf mehr Sinn? Wie gut ist das Haus in Schuss, welche Investitionen sind notwendig bzw. angebracht? Muss der Nachlass mit anderen geteilt werden, da es sich um eine Erbengemeinschaft handelt? All diese Überlegungen gipfeln darin: Welchen Wert hat das Haus? Erst mit dem Wissen um den Marktwert der geerbten Immobilie ist es möglich, die anstehenden Entscheidungen zu treffen.
Geht man jetzt unbedacht ans Werk und nimmt die Bewertung des Hauses selbst vor, kann das fatal enden. Ohne Fachwissen und Erfahrung gleicht die Wertermittlung einer gebrauchten Immobilie dem Blick in die Glaskugel. Zuweilen schleichen sich dabei massive Fehleinschätzungen ein. Mögliches Resultat: ein finanzielles Fiasko für den / die Erben. Daher sollte man in dieser Situation dringend einen Dresdner Immobiliensachverständigen einschalten. Die Erbschaft eines Hauses ist ein häufiger Anlass für eine professionelle Immobilienbewertung.
Die beste Entscheidungshilfe: Wertermittlung durch den Profi
Die neutrale Ermittlung des Wertes eines Hauses ist in Erbschaftssachen besonders angeraten. Die Begutachtung durch einen im konkreten Fall emotionslosen Immobiliensachverständigen hat schon etliche Erben vor unrealistischen Träumen (meist schätzt man den Wert zu hoch ein) oder einem finanziellen Verlust (Haus unter Wert verkauft) bewahrt. Weiterer Pluspunkt: Der Fachmann kennt den regionalen Immobilienmarkt aus dem Effeff. Ein vom Erbe in Auftrag gegebenes Wertgutachten enthält den tatsächlichen, aktuellen Marktwert der Immobilie schwarz auf weiß. Darüber hinaus liefert es hilfreiche Fakten zum Zustand der Bausubstanz oder der Heizungsanlage im Haus.
Vor dem Aufsetzen des Gutachtens nimmt der Immobilienexperte das im Fokus stehende Objekt selbst in Augenschein. Im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung erfasst er sämtliche Wertfaktoren des Hauses, die zugleich Rückschlüsse auf dringende Sanierungen oder sinnvolle Investitionen zulassen. Auch für die korrekte Festsetzung der ggf. anfallenden Erbschaftssteuer ist ein professionelles Gutachten Gold wert – da das zuständige Finanzamt ansonsten mit Durchschnittskennzahlen von Vergleichsobjekten hantiert, um den Immobilienwert zu bestimmen.
Welche Wertgutachten sind die Regel?
Für die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie – jener Preis, der beim Verkauf sicher erzielt werden kann – hat der Gesetzgeber die Anwendung eines von drei normierten Verfahren vorgesehen. Hinsichtlich der Art des Gutachtens existieren zwei Optionen. Ein ausführliches Verkehrswertgutachten (Umfang: rund 50 Seiten) erklärt sämtliche Wertfaktoren des geerbten Hauses und beschreibt umfassend den Erkenntnisweg. Sich für ein Verkehrswertgutachten zu entscheiden ist gerade in Erbgemeinschafts-Fällen eine gute Wahl, etwa wenn gerichtlicher Streit zwischen den Testamentsparteien droht. Das macht auch die relativ hohen Kosten wett, die dafür anfallen.
Ist man Alleinerbe oder sind sich die Haus-Erben grundsätzlich einig, reicht die Erstellung eines kostengünstigeren Kurzgutachtens in der Regel aus (Umfang: rund 30 Seiten). Knapp und präzise werden darin die wesentlichsten Wertfaktoren des Immobilien-Nachlasses erläutert. Vor Gericht hat es jedoch keine Beweiskraft. Nach erfolgter Immobilienbewertung durch den Gutachter und der Änderung des Grundbuch-Eintrages steht dann die Frage: Wie will ich als neuer Eigentümer mein Haus nutzen und was muss bzw. will ich dafür baulich investieren?
Barrierefreie Umbauten steigern Wert des Hauses
Barrierefreies Wohnen ist die Zukunft. Angesichts einer gestiegenen Lebenserwartung und dem Wunsch so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben, macht es Sinn, frühzeitig über Investitionen in die Barrierefreiheit nachzudenken. Die Erbschaft eines Hauses und die Entscheidung, es selbst zu nutzen, bieten dafür einen guten Anlass. Ohnehin sind in den meisten Fällen Investitionen nötig – warum nicht mit barrierefreien Eingängen, Treppen, Türen und Bädern fürs hohe Alter vorsorgen? Schließlich will man sich trotz dann eingeschränkter Mobilität seine Lebensqualität erhalten. Beim Hausbau denken die Wenigsten ans Altwerden, sodass die Mehrzahl der Eigenheime vom Ideal der Barrierefreiheit weit entfernt ist.
Auch wenn altersgerechte Umbauten noch kein akutes Thema sind – es sind zugleich Investitionen in die Immobilie selbst. Denn sie erhöhen den Marktwert des Hauses. Das ist vor allem ein Anreiz, wenn man das geerbte Objekt verkaufen möchte. Mit einem barrierefreien Haus ist auf dem Immobilienmarkt ein höherer Kaufpreis erzielbar. Zudem spricht man neue Zielgruppen an (z. B. Seniorenpaar, junge Familie mit behindertem Kind). Klar ist: Ein barrierefreier Umbau ist ein finanzieller Kraftakt. Der zahlt sich aber fast immer aus. Ferner existieren mehrere Optionen, dafür Zuschüsse oder Fördermittel zu erhalten. So gewährt bspw. die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Die Treppe im Haus überwinden – per Treppenlift
Fällt das Treppensteigen zunehmend schwer, kann auch das geerbte Traumhaus zum Albtraum werden. Denn Treppen sind in einem Haus die größte Hürde. Daher ist ein Treppenlift deutscher Marken eine sinnvolle Investition in Sachen Barrierefreiheit. Er sichert bis ins hohe Alter Unabhängigkeit, gibt ein sicheres Gefühl und bewahrt vor dem Umzug ins Heim. Treppenlifte lassen sich unkompliziert in nahezu jedes Haus einbauen. Doch der Treppenschrägaufzug – so die exakte Bezeichnung des Mobilitätshelfers – ist kein Produkt von der Stange. Die individuellen Bedürfnisse sowie die baulichen Gegebenheiten im Haus entscheiden über die Art des einzubauenden Treppenlifts.
Man ahnt schon: Treppenlifte haben ihren Preis. Die Preisspanne für das Elektrogefährt ist enorm breit – in Abhängigkeit vom Lift-Modell und der baulichen Situation (z. B. Form der Treppe, Zahl der Etagen). Mehrere Tausend Euro sind bereits im günstigsten Fall (Sitzlift über eine gerade Treppe) einzuplanen. Je kurviger die Treppenanlage, desto höher die Kosten. Im Rahmen von „Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung" beteiligt sich daran bei medizinischer Notwendigkeit die Krankenkasse. Ab Pflegegrad 1 ist pro Person ein Zuschuss von bis zu 4000 Euro drin.
Gerade bei Eigennutzung des geerbten Hauses ist die (präventive) Anschaffung eines Treppenlifts also mehr als einen Gedanken wert. Zugleich steigt mit dem eingebauten Lift als besonderes Ausstattungsmerkmal der Wert der Immobilie. Sollte man sich zu einem späteren Zeitpunkt doch für einen Hausverkauf entscheiden, ist das keine schlechte Verhandlungsgrundlage.