Heizungstausch: So wird gefördert
Der Bundestag hat am 8. September das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Alle Blicke richten sich nun auf die milliardenschwere Unterstützung durch den Staat. Was genau ist geplant?
Nach der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet – spielt die künftige staatliche Förderung eine zentrale Rolle. Verbände fordern Nachbesserungen an bisher bekannten Eckpunkten. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude soll Anfang 2024 in Kraft treten, es geht um Milliardenmittel.
„Eine ausreichende Förderung des Einbaus emissionsfreier Heizungen ist für das Gelingen der Wärmewende wesentlich“, sagte der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Die Förderung muss nun zügig kommen und sie muss dauerhaft für private Eigentümer zugänglich sein.“ Der Deutsche Mieterbund fordert eine höhere Förderung im Mietwohnungssektor und eine grundsätzliche sozialere Ausrichtung. Vertreter der Opposition im Bundestag, etwa der Union, kritisieren die geplante Förderhilfe als unzureichend.
Das Gebäudeenergiegesetz zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Ende September muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten – aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten.
Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein. Auf dieser Grundlage sollen Eigentümer entscheiden, was sie machen. Die Wärmeplanung soll Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.
Die neue Förderung
Der Heizungsaustausch wird bereits gefördert. Geplant ist nun eine Reform. Sie soll laut Koalitionsfraktionen bis in die „Breite der Gesellschaft hinein Menschen unterstützen und sicherstellen, dass die Investitionskosten niemanden überfordern“. Ein Erfolg des neuen Förderprogramms wäre ein zentraler Hebel für den Klimaeffekt des Heizungsgesetzes: Je früher sich Hauseigentümer für eine klimafreundliche Heizung entscheiden, desto mehr CO2 wird eingespart.
Die neue Förderrichtlinie soll Ende September dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorgelegt werden. Die Förderung ist bisher bis 2030 angelegt. Verbände fordern Tempo: In den vergangenen Wochen hätten die Heizungsdebatte und Ankündigungen einer vermeintlich stark aufgestockten Förderung zu einer massiven Verunsicherung und Kaufzurückhaltung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern geführt, heißt es vom Bundesverband Solarwirtschaft, dem Bundesverband Wärmepumpe und dem Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband.
Grundförderung und Boni
Künftig soll es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen geben, für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Zusätzlich soll ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten eingeführt werden – das soll gelten für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr, wobei der jeweilige Haushalt zu betrachten ist.
Geschwindigkeitsbonus
Zusätzlich ist ein „Geschwindigkeitsbonus“ in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten geplant, als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung. Von 2028 an soll dieser Bonus um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Dieser Bonus soll allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.
Höhe der Förderung
Grundförderung und Boni sollen laut Eckpunkten kombiniert werden können, aber nur bis zu einem Höchst-Fördersatz von maximal 70 Prozent. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sollen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus liegen – der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt also 21.000 Euro.
Derzeit gibt es etwa beim Einbau einer Wärmepumpe eine Förderung von bis zu 40 Prozent, wobei die maximal förderfähigen Investitionskosten bei 60.000 Euro pro Kalenderjahr liegen – das gilt für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Der Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus liegt damit bei bis zu 24.000 Euro.
In einem Mehrparteienhaus sollen sich die förderfähigen Kosten je weitere Wohneinheit erhöhen, wie es in einem Papier des Wirtschaftsministeriums heißt. Bei Nichtwohngebäuden sollen demnach Grenzen für die förderfähigen Kosten nach Quadratmeterzahl gelten.
Zusätzlich zur Förderung des Heizungstauschs können weiter Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen beantragt werden - also etwa für die die Dämmung der Gebäudehülle. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für solche Effizienzmaßnahmen liegen laut Ministerium bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt – und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.
Neu sei: Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen können miteinander verbunden werden. In der Summe gelte dann eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 Euro. Das sei eine Verbesserung.
Kredite über die KfW
Neben Investitionskostenzuschüssen sollen über die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite angeboten werden. Diese sollen alle Bürgerinnen und Bürger bis zu einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro in Anspruch nehmen können – für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Das Angebot solle in der aktuellen Hochzinsphase dabei helfen, die finanzielle Belastung durch einen Heizungstausch zeitlich zu strecken und zu verringern, so das Ministerium.
Kritik an den Eckpunkten
Besonders in der Kritik steht die Vorgabe, dass den Geschwindigkeitsbonus nur selbstnutzende Eigentümer bekommen sollen. Warnecke kritisierte, vermietende Eigentümer sollten deutlich schlechter gestellt werden. „Das sollte die Regierung schnellstens ändern und beide Eigentümergruppen gleichbehandeln.“ Das forderte auch Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. Der Geschwindigkeitsbonus sollte auch für den vermieteten Bereich gelten und damit Mieterinnen und Mietern zugutekommen. Siebenkotten sagte weiter, zentral sei eine ausreichende Ausstattung des Förderprogramms: „Daher sollten die Fördermittel für die energetische Sanierung auf 25 Milliarden Euro pro Jahr angehoben und verstetigt werden.“
Nach Plänen der Koalition sollen im kommenden Jahr für die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude rund 19 Milliarden Euro ausgegeben werden.
Der Bundesverband Wärmepumpe kritisierte, die maximal förderfähigen Kosten für den Heizungstausch sollten auf 30.000 Euro halbiert werden. Dies würde neue Unsicherheiten auslösen, ob sich die Investition im eigenen Fall auch lohne. Die förderfähigen Kosten sollten künftig bei 45.000 Euro bei einem Einfamilienhaus liegen. Das forderte auch der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie – andernfalls könnten die Bürgerinnen und Bürger trotz höherer Fördersätze unterm Strich weniger Förderung erhalten. (dpa, Andreas Hoenig)