Änderung der Bagatellgrenze für Balkonkraftwerke in 2024
Nicht nur Eigenheimbesitzer überlegen, wie sie mit Photovoltaik-Anlagen Strom sparen oder sich sogar ganz selbst mit eigenem Strom versorgen können. Wer in einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung lebt, hat die Option, sich mit PV-Anlagen auf dem Dach oder auf dem Grundstück gänzlich selbst mit Strom zu versorgen nicht. Aber es gibt eine Möglichkeit, zumindest einen Teil des Stroms selbst zu erzeugen. Was Balkonkraftwerke können und ob es sich lohnt, ein solch kleines Solarkraftpaket auf dem Balkon zu installieren, erläutern wir in diesem Beitrag.
So funktionieren kleine Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke werden im Fachhandel auch als Mini-PV-Anlagen, Plugin-PV-Anlagen oder auch Steckersolargeräte bezeichnet. Die kleinen Power-Geräte kombinieren Solarpaneele, Wechselrichter und Speicher in kompakter Weise. Angebracht an der Wand oder an der Balkonbrüstung verbindet man sie mit den Stromleitungen der Wohnung oder des Hauses. Mittels der Solarmodule wird wie bei großen Solaranlagen auf dem Dach die Sonnenenergie in Gleichstrom umgewandelt. Der Wechselrichter sorgt dafür, dass dieser dann in nutzbaren Wechselstrom umgewandelt wird. Die so gewonnene Energie wird direkt in die Hausleitungen eingespeist oder aber in einem Speicher zwischengelagert.
Vorteile von Balkonkraftwerken
Balkonkraftwerke lohnen sich, wenn man den erzeugten Strom auch direkt vor Ort verbraucht. Die kleinen Kraftwerke sind perfekt für den Balkon, da sie wenig Platz wegnehmen und der Gestaltung des Balkons als Wohlfühloase nicht im Wege stehen.
Balkonkraftwerke gibt es im günstigen Komplettpaket im Handel zu kaufen. Bisher gilt zwar noch immer die Regelung, dass die Mini-PV-Anlagen nur eine maximale Leistung von 600 Watt haben dürfen. Aber mit dem neuen Solarenergiepaket der Bundesregierung sollen bald auch höhere Leistungen bis zu 800 Watt erlaubt sein. Das macht dann die Kraftwerke auf dem Balkon noch attraktiver, da sich so noch mehr Stromkosten sparen lassen. Leider verzögert sich die finale Abstimmung über das Gesetz noch etwas, so dass man frühestens im zweiten Quartal 2024 mit den neuen Regelungen rechnen kann. Schauen wir uns dennoch die Vorteile eines Balkonkraftwerkes in der Kurzübersicht an.
- Weniger Stromkosten durch Eigenverbrauch (je höher der Eigenverbrauch ist, desto mehr Stromkosten kann man sparen. Balkonkraftwerke können zwischen 10 und 20 Prozent der benötigten Energie eines Haushaltes erzeugen)
- Schonung der Umwelt (mit einem Balkonkraftwerk verringert man den CO2-Fußabdruck)
- Einfache Installation (Balkonkraftwerke sind All-In-One-Lösungen, die man nur befestigen und einstecken muss)
Voraussetzungen für die Installation eines Balkonkraftwerkes
Wird das Gesetz zur Solarenergie hoffentlich Ende März verabschiedet, treten zu den allgemeinen Vorteilen eines Balkonkraftwerkes noch die vereinfachten Voraussetzungen für die Installation der Steckersolargeräte hinzu. Zwar muss dann ein Balkonkraftwerk noch immer bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden, aber die Anmeldung beim Netzbetreiber soll wegfallen beziehungsweise stark vereinfacht werden. Auch sollen übergangsweise rückwärts laufende Stromerzähler erlaubt werden und die Bagatellgrenze soll bei Balkonkraftwerken von 6ßß auf 800 Watt erhöht werden. Ebenso ist die vereinfachte Zustimmungseinholung beim Vermieter im Solarpaket enthalten. Die Regelungen sind alle schon verabschiedet, bedürfen aber noch einer abschließenden Zustimmung, ehe sie tatsächlich in Kraft treten. Die abschließende Zustimmung und somit das Inkrafttreten der neuen Regelungen wird im ersten Quartal dieses Jahres erwartet.
Diese Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke gibt es in Sachsen
Wer die Anschaffungspreise eines Balkonkraftwerkes noch als zu hoch empfindet, sollte sich über Fördermöglichkeiten für Solarstrom aus Mini-PV-Anlagen informieren. Das Land Sachsen gewährt einen Festbetrag pro Wohneinheit von 300 Euro für eine Mini-PV-Anlage. Anträge können beim Fördergeber, der Sächsischen Aufbaubank, gestellt werden. Für Mieterinnen und Mieter sind noch genügend Mittel vorhanden. Die Mittel für Eigentümer sind derzeit leider erschöpft.