Was, wenn die Baufirma insolvent ist?
In den letzten Monaten häufen sich die Insolvenzen in der Baubranche. Wenn man selbst betroffen ist, sollte man zügig handeln. Tipps für Bauherren in der Krise:
Mitten im Bau des Traumhauses erhalten Bauherren immer öfter eine Hiobsbotschaft: Die Baufirma ist insolvent. Die Schocknachricht trifft viele völlig unerwartet. Was also tun, wenn der Bau plötzlich zum Stillstand kommt? Die gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) bietet praxisnahe Tipps, um in dieser schwierigen Situation handlungsfähig zu bleiben und finanzielle Verluste zu minimieren:
Die vergangenen Monate haben eine alarmierende Zunahme von Insolvenzen bei Bauunternehmen gezeigt. Diese Entwicklung erfordert Aufmerksamkeit und gegebenenfalls schnelles Handeln seitens der Bauherren, um keine finanziellen Verluste zu erleiden und nicht auf unfertigen Baustellen sitzen zu bleiben. Private Bauherren sind besonders betroffen, da sie oft erhebliche Summen ihres Vermögens in ein Bauprojekt investieren.
Daher sollten Bauherren frühzeitig auf Anzeichen einer drohenden Insolvenz achten. Mögliche Warnzeichen sind:
- eine unzureichende Besetzung der Baustelle
- fehlende Materiallieferungen
- Forderungen nach Vorschusszahlungen
- die Einstellung der Baumaßnahmen.
Der BSB empfiehlt daher, den Baufortschritt vor Ort genau zu überwachen, idealerweise mit Unterstützung eines unabhängigen Sachverständigen. Verdichten sich Hinweise auf eine Insolvenz, ist eine außerordentliche Kündigung des Bauvertrags möglich.
So kann man Risiken verringern
Zur Risikominimierung empfiehlt der BSB verschiedene Strategien: Im Vorfeld ist ein ausgewogener Zahlungsplan wichtig, der Überzahlungen und Vorkasse vermeidet. Abschlagszahlungen sollten zudem immer dem realen Baufortschritt entsprechen. Denn zahlen Bauherren zu viel, ist die Überzahlung im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens verloren.
Zudem können Bauherren eine Creditreform-Wirtschaftsauskunft einholen, um die finanzielle Situation des Bauunternehmens vor Vertragsabschluss zu prüfen. Zusätzliche Schutzmaßnahmen sind die Einbehaltung einer Fertigstellungssicherheit sowie die Vereinbarung einer Gewährleistungssicherheit. Auf die Einbehaltung von fünf Prozent der Bausumme, die erst nach Abschluss ausgezahlt werden, besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch.
Wenn die Baustelle nicht mehr ausreichend besetzt ist oder die Baumaßnahmen eingestellt werden, sollten Bauherren die Baufirma unverzüglich und schriftlich mit einer angemessenen Frist zur Fortsetzung der Arbeiten auffordern. Dabei ist es wichtig, das Fristende genau zu datieren und die Aufforderung per Einwurfeinschreiben zuzustellen.
Im Falle einer drohenden Insolvenz sollten Bauherren außerdem dringend Unterstützung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Anspruch nehmen. (ots)