Schimmel im Keller: Was ist versichert?
Schimmelpilze finden in Kellern ideale Bedingungen. Ob die Hausratversicherung für Schimmelschäden aufkommt, hängt von deren Ursache ab.
Überschwemmungen, zu hohe Luftfeuchtigkeit, marodes Mauerwerk: Die Gründe für feuchte Keller sind vielfältig. Doch längere Feuchtigkeit zieht nicht nur die Bausubstanz in Mitleidenschaft, sie kann auch elektrische Geräte, Mobiliar, Vorräte und andere „Kellerschätze“ unbrauchbar machen. „Schimmelschäden werden oft erst bemerkt, wenn nicht mehr viel zu retten ist“, sagt Hausratexpertin Christine Gilles von der R+V Versicherung.
Ob eine Versicherung für diese Schäden an Gegenständen im Keller aufkommt, hängt von der Ursache ab. Wichtig ist dabei, ob die Ursache im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist. „Dann gilt der Schutz auch für Folgeschäden“, sagt Gilles. Ein Beispiel: Die Hausratversicherung deckt Schäden durch Leitungswasser ab. Doch ein Haarriss in der Leitung zeigt sich oft erst später – etwa, weil die Stelle durch Regale verdeckt wird. Bildet sich deswegen später Schimmel an den gelagerten Gegenständen, deckt die Hausratversicherung dies in der Regel ab. Anders sieht es aus, wenn die Wände durch gestiegenes Grundwasser oder Regen feucht werden. „Wenn sich dadurch Schimmel am Inventar bildet, greift die Hausratversicherung nicht“, erklärt Gilles.
Merke: Überschwemmung und Rückstau durch Witterungsniederschläge gehören zu den Elementarschäden. Diese können in vielen Versicherungspolicen zusätzlich abgesichert werden. Eine solche Police gilt dann auch für den Hausrat in Kellerräumen.
Tipp: Hohe Luftfeuchtigkeit und kühle Umgebungstemperatur im Keller begünstigen das Wachstum von Schimmelpilzen. In den schwülen Sommerperioden sollte der Keller möglichst früh am Morgen gelüftet werden, nur dann ist die Außenluft trockener. (ots)